Zahnaufhellung (Bleaching)



Vor der Zahnaufhellung sollte eine professionelle Zahn-reinigung erfolgen, um Beläge auf der Zahnoberfläche und Zahnzwischenräumen entfernen zu können. Erscheint die natürliche Zahnfarbe zu dunkel oder zeigen sich interne Verfärbungen der Zahnsubstanz können einzelne oder alle Zähne aufgehellt werden. Ausge-schlossen sind "künstliche Zähne".

Dazu wird dem Patienten individuell eine Schiene für den Ober- und Unterkiefer angepasst, sie überdecken nur die Zähne und nicht das Zahnfleisch. Diese Schiene wird mit einer Gelartiger Substanz gefüllt in der die Bleichmittel ent- halten sind. Der Grad der Verfärbung bestimmt die Trage- und Behandlungsdauer mit den gefüllten Schienen.
Die erste Behandlung erfolgt in der Regel in der Zahnarztpraxis und sollte zu Hause nach Anweisung des Zahnarztes fortgeführt werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass das Bleichen für Zähnen, Füllungen und Kronen unschädlich ist. Nach der Behandlung kann es zu einer erhöhten Zahnempfindlichkeit kommen die aber in der Regel schnell wieder abklingt. Sollte sich nach einiger Zeit eine Nachdunkelung einstellen, kann eine Auffrischungs- Behandlung vorgenommen werden. Das Bleichen der Zähne sollte jedoch nur unter Aufsicht des Zahnarztes erfolgen.

Von freiverkäuflichen Bleichmitteln (Apotheke, Drogeriemarkt) ist abzuraten, weil diese nur Universalschienen und geringere Bleichlösungen enthalten. Das Zahnaufhellungs-präparat sollte jedoch nicht mit dem Zahnfleisch in Berührung kommen, darum individuell angepasste Schienen vom Zahnarzt.