| Zahnaufhellung
(Bleaching) |
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Vor
der Zahnaufhellung sollte eine
professionelle
Zahn-reinigung erfolgen, um
Beläge auf der Zahnoberfläche
und Zahnzwischenräumen entfernen
zu können. Erscheint die
natürliche Zahnfarbe zu dunkel
oder zeigen sich interne Verfärbungen
der Zahnsubstanz können einzelne
oder alle Zähne aufgehellt
werden. Ausge-schlossen sind "künstliche
Zähne".
Dazu wird dem Patienten individuell
eine Schiene für den Ober-
und Unterkiefer angepasst, sie
überdecken nur die Zähne
und nicht das Zahnfleisch. Diese
Schiene wird mit einer Gelartiger
Substanz gefüllt in der die
Bleichmittel ent- halten sind.
Der Grad der Verfärbung bestimmt
die Trage- und Behandlungsdauer
mit den gefüllten Schienen.
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Die erste
Behandlung erfolgt in der Regel in
der Zahnarztpraxis und sollte zu Hause
nach Anweisung des Zahnarztes fortgeführt
werden. Untersuchungen haben gezeigt,
dass das Bleichen für Zähnen,
Füllungen und Kronen unschädlich
ist. Nach der Behandlung kann es zu
einer erhöhten Zahnempfindlichkeit
kommen die aber in der Regel schnell
wieder abklingt. Sollte sich nach
einiger Zeit eine Nachdunkelung einstellen,
kann eine Auffrischungs- Behandlung
vorgenommen werden. Das Bleichen der
Zähne sollte jedoch nur unter
Aufsicht des Zahnarztes erfolgen.
Von freiverkäuflichen Bleichmitteln
(Apotheke, Drogeriemarkt) ist abzuraten,
weil diese nur
Universalschienen und geringere
Bleichlösungen enthalten. Das
Zahnaufhellungs-präparat sollte
jedoch nicht mit dem Zahnfleisch in
Berührung kommen, darum individuell
angepasste Schienen vom Zahnarzt.
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